Zugangsvoraussetzungen
Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler,
- die in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurden
- die einen qualifizierenden Realschulabschluss erreicht haben
- die einen mittleren Bildungsabschluss erreicht haben, von der Klassenkonferenz als geeignet befunden wurden und einen Notendurchschnitt wie folgt vorweisen können:
- Deutsch, Mathematik, Englisch und eine Naturwissenschaft < 3,0
- sowie alle übrigen Fächer < 3,0
Hinweis:
Wenn die abgebende Schule in einem Gutachten zum Zeitpunkt der Anmeldung festgestellt hat, dass die Schülerin oder der Schüler die Voraussetzungen erfüllt, so entbindet dies die Schülerin oder den Schüler nicht von der Pflicht, die geforderten Bedingungen durch das Zeugnis über den Mittleren Abschluss nachzuweisen (Voraussetzung für die endgültige Aufnahme am Beruflichen Gymnasium).